Zwei Jahre Haft für Körperverletzung
Amtsgericht verurteilt zwei Jugendliche wegen Gewalttätigkeiten am Stadtgraben zu Bewährungsstrafen
Die Prügel-Attacken entwickelten sich zum Drama. Nachdem er am Wolfenbütteler Stadtgraben geschlagen worden war, starb ein 16-Jähriger im April. Zwei Täter wurden gestern vom Amtsgericht verurteilt.
Eine zweijährige Haftstrafe verhängte das Jugendschöffengericht gegen zwei Jugendliche und setzte die Strafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Das Gericht hält die beiden Jugendlichen der gemeinsamen schweren Körperverletzung für schuldig.
An dem Aprilabend setzte sich am Stadtgraben nahe des Wasserturms offenbar die Gewalt durch. Es ereigneten sich gleich mehrere Straftaten, berichtet die Richterin gestern, nachdem die Verhandlung hinter verschlossenen Türen beendet ist.
Eine Gruppe von zwölf bis dreizehn Jugendlichen sei am Stadtgraben unterwegs gewesen. Ihnen seien die beiden angetrunkenen Angeklagten begegnet. Einer von ihnen, damals 16 Jahre alt, sei stark alkoholisiert eine kleine Böschung heruntergelaufen und mit einem der Jugendlichen aus der großen Gruppe zusammengestoßen. Der 16-Jährige habe aggressiv reagiert. Daraufhin sei er geschubst worden und zu Boden gegangen.
Am Boden liegend habe er getobt. Der Jugendliche, der ihn geschubst hatte, habe versucht, ihn zu beruhigen. Vergeblich: Als der 16-Jährige aufgestanden sei, habe er dem Jugendlichen mit der Faust auf die Nase geschlagen. Dann habe auch noch sein Begleiter, damals 17 Jahre alt, eingegriffen und den aus der Nase Blutenden gewürgt.
Gemeinsame gefährliche Körperverletzung, urteilte das Gericht.
An dem Abend im April hatte die Gewalt am Stadtgraben aber noch kein Ende. Der 16-Jährige habe eine Jugendliche geschlagen und bespuckt, als diese versucht habe, den Streit zu schlichten, berichtet die Richterin. Schließlich habe er einen weiteren Jugendlichen geschlagen – den 16-Jährigen, der danach starb. In beiden Fällen entschied das Gericht auf einfache Körperverletzung.
Zwischen dem Schlag und dem Tod gebe es keinen Zusammenhang, betont die Richterin. Bei der Obduktion sei eine durch Viren ausgelöste Lungenentzündung als Todesursache festgestellt worden: "Angeklagt war nur die Körperverletzung."
In dem Urteil seien Jugendstrafen von sechs beziehungsweise neun Monaten einbezogen, die gegen die beiden Jugendlichen wegen anderer Gewaltdelikte verhängt worden seien. Auch diese Strafen seien zur Bewährung ausgesetzt gewesen.
"Zwei Jahre – das ist eine hohe Jugendstrafe", argumentiert die Richterin: "Darüber gibt es keine Bewährung mehr. Das Gericht wollte deutlich klar machen, dass die beiden sich jetzt nichts mehr leisten dürfen."
Die beiden Täter seien bereits zuvor polizeibekannt gewesen. Der eine sei mehrfach wegen Körperverletzungen aufgefallen, bei dem anderen hätten mehrere Jugendhilfe-Maßnahmen nicht geholfen.
Für die Angeklagten habe gesprochen, dass sie zur Tatzeit alkoholisiert waren, die Taten gestanden und sich entschuldigt hätten. Seit dem Abend im April seien sie nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten. Beide hätten zudem verhängte Auflagen ordnungsgemäß erfüllt.











