24-Jähriger nach Ruanda ausgewiesen
Asylbewerber lebte in Börßum – Seine Anwältin erhebt Vorwürfe gegen den Landkreis
In großen Druckbuchstaben steht der Name noch am Briefkasten: Innocent Irankunda. Der 24-Jährige lebt aber nicht mehr hinter der rot-braunen Holztür am Börßumer Mühlenweg 34. Er sitzt in Ruanda im Gefängnis.
Innocent Irankunda hatte in Deutschland Asyl beantragt. Aber sein Antrag wurde als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt. Es folgte die Ausweisung. In Ruanda droht ihm eine lange Haftstrafe.
Am Mittwoch, 14. Oktober, um 14 Uhr sollen ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises und Polizisten vor seiner Tür gestanden haben. Sie sollen ihn zum Flughafen nach Frankfurt gebracht haben. Von dort sei er um 23 Uhr nach Ruanda abgeflogen, berichtet der Landkreis Wolfenbüttel.
Direkt nach der Landung in Kigali sei er verhaftet worden, sagt die Anwältin des Asylbewerbers, Florentine Heiber. Und sie erhebt Vorwürfe. Behörden und das Braunschweiger Verwaltungsgericht hätten nur oberflächlich geprüft. Auch der Landkreis Wolfenbüttel habe Fehler gemacht. Er habe Irankunda verhaften lassen, ohne einen Beschluss des Amtsgerichts dafür zu beantragen. "Das ist Freiheitsentzug", sagt Florentine Heiber unserer Zeitung. Vergeblich habe sie versucht, mit einem Eilantrag die Abschiebung noch zu stoppen, als Irankunda schon Richtung Frankfurt unterwegs war.
Der Landkreis weist den Vorwurf von sich. Er habe die Ausweisung eingeleitet, nachdem das Bundesamt für Migration den Asylantrag Irankundas abgelehnt hatte und die Anwältin mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht gescheitert war.
"Der Betroffene hat den Ablehnungsbescheid mit der Abschiebungsankündigung etwa einen Monat vor der tatsächlichen Abschiebung erhalten", schreibt der Landkreis in einer Erklärung. Er habe in diesem Fall keinerlei Entscheidungen getroffen und sei für die Klage der Anwältin der falsche Adressat.
Viktor Perli, Landtagsabgeordneter der Linken, reagierte auf den Fall mit einer Anfrage an den Landtag. In der Antwort darauf nimmt das Innenministerium den Landkreis in Schutz. Nach Ablehnung des Asylantrages sei Irankunda zur Ausreise verpflichtet gewesen, aber trotzdem geblieben. Die Ausländerbehörde sei verpflichtet gewesen, ihn abzuschieben. Ein Ermessen gebe es für sie in diesem Fall nicht.
Perli kritisiert, dass in der Antwort lediglich der juristische Sachverhalt beschrieben werde und will sich nun an die Bundesregierung wenden.
Derweil sitzt Irankunda in Ruanda im Gefängnis und wartet auf sein Urteil. "Vieles spricht dafür, dass er schlecht behandelt wird", sagt seine Anwältin. Sie will sich dafür einsetzen, dass er wieder zurück nach Deutschland kommen kann.













