"Strahlenbelastung liegt im verantwortbaren Bereich"
Mitarbeiter des Bundesamtes für Strahlenschutz erläutern das Rückholungskonzept
"Die beste Variante der drei untersuchten ist die Rückholung des Atommülls", stellte Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), zu Beginn der Asse-II-Informationsveranstaltung in der Lindenhalle fest.
Seine beiden Fachbereichsleiter Michael Hoffmann (Sicherheit nuklearer Entsorgung) und Gerald Kirchner (Strahlenschutz und Umwelt) erläuterten anschließend, warum beim Optionenvergleich, bei dem 18 verschiedene Kriterien berücksichtigt wurden, dieses Ergebnis herausgekommen sei. Kurz zusammengefasst: Nur mit der Option Rückholung kann ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz verschwieg dabei nicht, dass es bei einer Rückholung der Fässer mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen aus der Asse zu einer Strahlenbelastung für die Asse-Mitarbeiter und die Anwohner kommen kann. Die Belastung liege jedoch weit unter den gesetzlichen Grenzwerten, betonte Kirchner. Sie sei im "verantwortbaren Bereich". Sie liege bei etwa der Hälfte der normalen Umweltstrahlenbelastung, erklärte Kirchner auf Nachfrage eines Bürgers.
Deutlich machten die beiden Fachbereichsleiter aber auch, dass es noch viele offene Fragen gebe, auf die man sich Antworten erhoffe, wenn man 1000 bis 3000 Fässer aus den verschiedenen, teilweise schon verschlossenen Kammern heraushole und untersuche. Insbesondere zur Beschaffenheit der Fässer und zur Zusammensetzung des Inhalts erhoffe man sich mehr Erkenntnisse, so dass man den benötigten Zeit-, Technik- und Kostenbedarf für die Rückholung besser kalkulieren könne. Zur Erinnerung: Die Standfestigkeit des Bergwerks ist bis 2020 gutachterlich garantiert.
Mit der Planung der Vorbereitung der Rückholung habe man beim Bundesamt für Strahlenschutz und bei der Asse GmbH schon am Montag begonnen, berichtete Hoffmann: "Wir stehen unter Zeitdruck." Der Fachbereichsleiter machte auf eine weitere Unsicherheit aufmerksam: den Abstimmungsprozess mit den Genehmigungsbehörden, wozu hauptsächlich das niedersächsische Umweltministerium und das Bundesumweltministerium gehören.
Für den Bau des notwendigen Zwischenlagers sowie der Konditionierungsanlage, beide gelten als kerntechnische Anlagen, seien normalerweise lange Genehmigungsverfahren erforderlich. BfS-Präsident König hofft jedoch, diesen Genehmigungsprozess dadurch verkürzen zu können, dass er möglichst viele offene Fragen schon vorher klären kann und die Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen werden.
Erstellt werden muss zudem ein Notfallkonzept, das vom BfS Ende Februar vorgelegt werden soll.













