Zustand der Atomfässer ist unklar
Bürger fragen zu Asse II, und das Bundesamt für Strahlenschutz antwortet Heute: Probleme der Rückholung
KREIS WOLFENBÜTTEL. In der Reihe "Bürger fragen zu Asse II, und das Bundesamt für Strahlenschutz antwortet" geht es heute um das Thema "Unsicherheit der Rückholung". Hier sind die ersten Fragen und Antworten zu diesem Thema.
Wenn mehr Abfallgebinde stärker beschädigt und im Salz fester verbacken sind, als bisher angenommen wird, würde die Rückholung entsprechend zeitaufwändiger. Mit fortschreitender Zeit steigt die Gefahr eines unkontrollierbaren Wassereinbruchs. Eventuell würde auch die Gefährdung der Beschäftigten größer, als vertretbar. Wie genau würden die Bedingungen aussehen, unter denen die Rückholung aus den genannten Gründen abgebrochen werden müsste?
Der Schutz der Umwelt und Beschäftigten, der Menschen in der Umgebung und der künftigen Generationen, wird bei allen Maßnahmen streng beachtet. Ein konkretes Kriterium für eine Neubewertung kann derzeit nicht genannt werden. Allerdings ist in der Strahlenschutzverordnung im Paragraph 4 (Rechtfertigung) festgelegt, dass Tätigkeiten unter Abwägung ihrer ausgehenden gesundheitlichen Risiken gerechtfertigt sein müssen. Liegen wesentliche neue Erkenntnisse vor, so wird eine Überprüfung der Rechtfertigung erfolgen.
In der Machbarkeitsstudie zur Rückholung wurde angenommen, dass bis zu 75 Prozent der Arbeiten mit den Fässern ferngesteuert erfolgen werden. Sollte sich zum Beispiel herausstellen, dass der ferngesteuerte Einsatz von Maschinen nicht in dem Maße funktioniert, müsste die Situation neu bewertet werden.
Die Option der Rückholung wird unter der Voraussetzung bewertet, dass ein aufnahmebereites (genehmigtes) Endlager zur Verfügung steht. Ich habe aber gelesen, dass die Genehmigung für Schacht Konrad gar nicht alle Stoffe betrifft, die aus der Asse zu erwarten sind und dass wohl auch das zu erwartende Abfall-Volumen die Kapazität von Schacht Konrad übersteigt. Wie verhält es sich damit?
Grundsätzlich sind die in der Asse lagernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle für die Endlagerung in der Schachtanlage Konrad geeignet. Die Genehmigung für Konrad begrenzt jedoch die Gesamtmenge auf 303 000 Kubikmeter. Zusätzlich setzt sie Höchstgrenzen für einzelne radioaktive Stoffe. Wenn alle Abfälle aus der Asse geborgen werden, reicht das genehmigte Volumen nicht aus, alle in Deutschland anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle in Konrad endzulagern. Die mögliche Kapazität des Endlagers Konrad ist jedoch wesentlich höher. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens (Planfeststellung mit Öffentlichkeitsbeteiligung) müssten die zusätzlichen Abfälle konkret beschrieben werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass diese langzeitsicher endgelagert sind.
Das Ergebnis des Vergleichs zeigt, dass nicht nur die Asse an sich unsicher zu sein scheint, sondern auch die getroffene Wahl nur eine "Option der Option Rückholung" ist und die Problematik eine Gleichung mit vielen Unbekannten zu sein scheint. Wie hoch schätzt das Bundesamt für Strahlenschutz prozentual überhaupt die Wahrscheinlichkeit ein, dass nun alle Abfälle aus der Asse rückgeholt werden?
Alle Optionen sind mit Nachteilen gegenüber einem regulären Schließungsverfahren verbunden. Die Option Rückholung stellt unter Abwägung aller derzeit bekannten Randbedingungen die beste Variante dar. Mit welcher Sicherheit oder Wahrscheinlichkeit die Option der Rückholung umgesetzt werden kann, ist derzeit nicht zu beantworten. Insbesondere dient die Pilotphase dazu, die Unsicherheiten zum Zustand der Abfallgebinde, zum Zeitbedarf sowie zu den möglichen Auswirkungen der Rückholung abzubauen. keh











