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13. Februar 2012
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Ausgewählte Kammern werden geöffnet

Um die Rückholung der Atommüll-Fässer geht es in unserer Serie "Bürger fragen zu Asse II – Das Bundesamt für Strahlenschutz antwortet"


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KREIS WOLFENBÜTTEL. In der heutigen Folge der Reihe "Bürger fragen zu Asse II – Das Bundesamt für Strahlenschutz antwortet" geht es um die Genehmigungen und die Vorgehensweise bei der geplanten Rückholung der Atommüll-Fässer aus der Schachtanlage Asse II.

Welche Genehmigungen sind für die Erprobungsphase erforderlich?

Für die erste Phase der Rückholung sind die notwendigen atom- und bergrechtlichen Genehmigungen einzuholen. Welche das im Einzelnen sind, wird derzeit geprüft.

Werden alle Kammern aufgemacht und Gänge zu den entfernter liegenden Fässern gegraben?

In der Erprobungsphase ist geplant, dass zunächst ausgewählte Kammern über Bohrungen untersucht, geöffnet und darin lagernde Gebinde auf ihren Zustand hin untersucht werden. Um einen Überblick der Gebinde- und Kammerzustände zu erhalten, müssen nach einer ersten Bewertung mindestens zwei Kammern geöffnet werden.

Die genaue Vorgehensweise, wie die Kammern geöffnet und Gebinde geborgen werden, kann erst in den anstehenden Planungsarbeiten festgelegt werden. Einen maßgeblichen Einfluss auf die Planungen werden hierbei die notwendigen und neu einzurichtenden Strahlenschutzbereiche haben.

Auch die Frage, wie weit bereits bewährte Technik zur Verfügung steht, spielt eine Rolle.

Werden vertikale und horizontale Bohrungen durchgeführt, um alle "Lagen" zu erreichen?

In einem ersten Schritt werden auf verschiedenen Ebenen Bohrungen gesetzt, um Gas- und Sichtproben durchführen zu können. Damit wird festgestellt, ob sich in den Kammern explosive, toxische oder radioaktive Gase befinden. Über die Kamerabefahrung kann festgestellt werden, in welchem Zustand sich die Einlagerungskammern befinden.

Außerdem ist bei der Proberückholung vorgesehen, die Kammern zu öffnen. Einzelne Gebinde oder defekte Gebinde werden mit einer fernbedienten Technik geborgen. Ausschließlich durch Bohrungen könnten keine Aussagen gemacht werden, welche Strahlenbelastung es in den Kammern tatsächlich gibt.

Wie soll die Strahlensicherheit für die Arbeiter für diese "Beprobungen" gewährleistet werden, wenn die Sicherheitsmaßnahmen, die für die Rückholung vorgesehen sind, (zum Beispiel automatische Geräte, Bedienung von Schutzräumen aus) noch fehlen?

Die Arbeiten können erst beginnen, wenn die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und der Bevölkerung vorhanden sind.

Hierzu gehören natürlich auch die gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Dosisgrenzwerte für die beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Personendosimetrie).  keh

Freitag, 26.02.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11817112/menuid/2164
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