"Ich wollte gucken, wie das mit Behinderten ist"
Mann wegen Beleidigung zu Freiheitsstrafe verurteilt
Die Zeugin hat Angst. Sie möchte sich nicht erinnern an jenen Tag im November vergangenen Jahres. Damals soll ein Mann aus dem Landkreis Wolfenbüttel der geistig behinderten Frau seinen nackten Penis gezeigt haben. Der 54-Jährige muss sich deshalb gestern vor dem Wolfenbütteler Amtsgericht verantworten.
Exhibitionistische Handlungen gegenüber drei behinderten Frauen – so lautet der Tatvorwurf gegen den Angeklagten. Da ihm jedoch nicht nachgewiesen werden kann, dass er seinen Penis gezeigt hat, wird er wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Anfangs will der Mann sich an nichts erinnern können. Schließlich räumt der 54-Jährige jedoch ein, im November 2009 mehrmals zu einer Einrichtung für behinderte Menschen im Landkreis gefahren sein. Er habe eine exhibitionistische Neigung.
"Ich wollte mal gucken, wie das mit Behinderten ist", sagt der Mann. Er habe den Frauen jedoch nicht seinen Penis, sondern lediglich verschiedene Vibratoren gezeigt.
Zwei der drei mutmaßlichen Opfer – beide sind 51 Jahre alt – werden im Zeugenstand befragt. "Der Mann sprang auf einmal aus dem Gebüsch", sagt eine der Frauen. "Hat er Ihnen sein Geschlechtsteil gezeigt?", fragt der Richter. "Was denn sonst?", antwortet die Frau. Nur widerwillig sieht sie sich einen Vibrator an und reagiert verunsichert.
Auch die Befragung der zweiten Zeugin gibt keinen Aufschluss darüber, ob der Angeklagte ihr einen Vibrator oder seinen Penis zeigte. "War Ihnen die Begegnung unangenehm?", fragt der Richter. "Ja", antwortet die 51-Jährige und nickt nachdrücklich.
"Egal ob Dildo oder Penis – es handelt sich um Beleidigung und Missachtung von Frauen", stellt der Staatsanwalt fest. Der Angeklagte schnaubt und fragt: "Waren Sie mal in Hamburg auf der Reeperbahn?".
Es sind Aussagen wie diese, die der Richter als mangelnde Einsicht wertet. Der Angeklagte müsse dringend in sich gehen. Strafverschärfend wirke, dass der 54-Jährige vorbestraft sei und sich bewusst wehrlose Frauen ausgesucht habe. Der Mann bekommt eine dreimonatige Freiheitsstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. Er muss zudem 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.













