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09. Februar 2012
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Tierheim: Hundegebell ist zumutbar

Verwaltungsgericht Braunschweig lehnt Klage von Anwohnern gegen Baugenehmigung ab

Von Karl-Ernst Hueske

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WOLFENBÜTTEL. Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig ist zu der Überzeugung gelangt, dass das Gebell der Hunde im neuen Tierheim am Rehmanger den Klägern zuzumuten ist.

Dies ist die Kernaussage aus der Urteilsbegründung, die in diesen Tagen sowohl den Klägern, sprich Anwohnern des Tierheimes, als auch der Stadt Wolfenbüttel als Beklagten zugegangen ist.

Zwar gibt es noch drei weitere Verfahren gegen die Stadt wegen des Tierheimbaus, aber die Klageführenden wohnen noch weiter vom Tierheim entfernt als die Kläger, deren Klage jetzt vom Verwaltungsgericht Braunschweig abgewiesen wurde. Die Wohnung der Kläger befindet sich 270 Meter vom Freilauf der im Tierheim untergebrachten Hunde entfernt.

Das Tierheim und die Wohnung befinden sich in einer Sichtachse, so dass das Gericht durchaus Verständnis für die Sorgen der Kläger aufbrachte. Wörtlich heißt es in der auch der Redaktion vorliegenden Urteilsbegründung: "Die Kammer verkennt nicht, dass die Kläger sich durchaus durch Hundegebell gestört fühlen. Dies ist auch nicht abwegig und nachvollziehbar." Das Gericht fügt aber hinzu: "Das Hundegebell, das die Kläger stört, erreicht aber nicht die Intensität, die zur Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung führen könnte. Dieses – störende– Hundegebell müssen die Kläger genauso hinnehmen wie die anderen Lärm-immissionen auf ihren Grundstücken, die durch das benachbarte Gewerbgebiet bedingt sind."

Die Stadt Wolfenbüttel als Eigentümerin des Tierheimes fühlt sich durch dieses Urteil in ihrer Position "voll bestätigt", erklärte Erster Stadtrat Ulrich Willems, der zudem daran erinnerte, dass auch das Oberverwaltungsgericht während der Bauphase erklärt habe, dass es keine Beeinträchtigung von Anwohnern gebe.

Eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig sei zwar grundsätzlich möglich, aber die Zulässigkeit der Berufung müsse erst beim Oberverwaltungsgericht beantragt werden. Um die Zulässigkeit zu erreichen, müssten erhebliche Bedenken gegen das Urteil vorgebracht werden, bemerkte Marion Buschfeld, die für die Stadt das Verfahren betrieben hat.

Auf ein Ende des Rechtsstreits um das Tierheim hofft auch Tierheimleiterin Ute Rump. "Wir halten uns an alle Auflagen. Selbst in den heißen Tagen haben wir die Hunde nicht zwischen 18 und 8 Uhr in den Freilauf gelassen. Dafür haben wir häufiger die Belüftungsanlage angestellt." Und auch am Wochenende würde das Tierheim, einem Wunsch der Stadt entsprechend, die Tiere morgens erst später rauslassen.

Samstag, 05.08.2006
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/5740775/menuid/2164
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