Streit um den Gutachter geht weiter
Psychologe glaubt, dass Vater Tochter misshandelte
BRAUNSCHWEIG. Die 1. große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig macht einem 40-jährigen Wolfsburger, der seit August erneut als Angeklagter vor dem Landgericht steht, keinen kurzen Prozess. Laut Anklage soll er jahrelang seine Tochter sexuell misshandelt haben.
2007 wurde er vom Landgericht zu vier Jahren Haft verurteilt. Er hatte jedoch Erfolg mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof, der die Urteilsbegründung rügte (WN berichteten). In der Neuauflage des Verfahrens waren zunächst fünf Prozesstage angesetzt, Anfang September sollte das Urteil gesprochen werden. Die zwei Berufsrichter und die beiden Schöffen geben sich offensichtlich Mühe, zu einem unangreifbaren Urteil zu gelangen. Zusätzliche Termine wurden angesetzt. Nun wird wohl bis kurz vor Weihnachten verhandelt.
13 Zeugen wurden vorgeladen. Niemand hatte die Taten mitbekommen, Hinweise dafür ergaben sich nur aus der Aussage der heute 17 Jahre alten Tochter. An ihrer Glaubwürdigkeit zweifelten einige Zeugen.
Der Verteidiger des Vaters behauptet, die Tochter leide an krankhaften Wahrnehmungsverzerrungen. Der psychologische Sachverständige geht davon aus, dass die Tochter vom Vater sexuell misshandelt wurde. Der Gutachter musste allerdings einräumen, dass ein Aufnahmeband von seinem Gespräch mit der jungen Frau gelöscht wurde. Sowohl Landes- als auch Bundeskriminalamt konnten die Daten nicht retten.
Der Verteidiger hatte beantragt, den Psychologen wegen Befangenheit abzulehnen. Das Gericht lehnte dies gestern ab. Nach der Verlesung der Begründung forderte der Anwalt erneut, den Gutachter abzulehnen und einen neuen Sachverständigen hinzuzuziehen.











