Türsteher schlägt und tritt auf Disko-Besucher ein
Familienvater erhält neunmonatige Bewährungsstrafe
WOLFSBURG. Ein ehemaliger Türsteher der Diskothek Nachtschicht ist gestern wegen schwerer Körperverletzung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der 39-jährige Familienvater hatte im März 2009 einen Gast der Diskothek geschlagen und ihm mehrere Fußtritte gegen den Kopf versetzt.
Ein zweiter Türsteher wurde freigesprochen, da er in der Tatnacht nachweislich nicht gearbeitet hatte. Das Opfer erkannte ihn vor Gericht nicht wieder, offenbar handelte es sich um eine Verwechslung. Nun muss ein dritter Türsteher mit einem Verfahren wegen Körperverletzung rechnen, so die Richterin.
Das Opfer, ein 20-jähriger Auszubildender, hatte eine Woche vor der Tatnacht Hausverbot in der Diskothek erhalten, da er seine Rechnung nicht begleichen konnte. Am 8. März entdeckte ihn der 39-jährige Türsteher dennoch auf der Tanzfläche und verwies ihn des Lokals. An der Kasse kam es zum Streit, in dessen Verlauf der 20-Jährige die Sicherheitsmänner wohl ordentlich provozierte. Vor Gericht erinnerte er sich daran, ihnen an den Kopf geworfen zu haben: "Hier drinnen seid ihr die Kings, aber draußen...".
Der 39-Jährige schlug zu, der Gast zurück. Ein anderen Türsteher warf den Besucher zu Boden. Der 39-Jährige trat auf ihn ein, traf ihn mehrmals am Kopf.
Vor Gericht sagte der Türsteher zunächst, er glaube nicht, dass er den Diskobesucher am Kopf getroffen habe. Als ihm jedoch Fotos vorgelegt wurden, die Blutergüsse und die aufgesprungene Lippe des Opfers zeigten, sagte er: "Ich bin gerade selbst erschrocken." Und lenkte ein.
Der Verurteilte, der bereits zahlreiche Vorstrafen wegen Körperverletzung gesammelt hat, erhielt eine Geldstrafe als Bewährungsauflage. Er muss 1000 Euro an ein SOS-Kinderdorf zahlen.













