BZV
newsclick
Suchen
14. Februar 2012
2-Tage-Vorschau

Verlorene Polizei-Kamera lag in der Disko

Chef steht wegen Unterschlagung und Körperverletzung vor Gericht – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Von Stephanie Knostmann

zoom
Großansicht Großansicht

STADTMITTE.  Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung und der Unterschlagung stand gestern der Geschäftsführer einer Diskothek vor Gericht. Der 28-Jährige hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingelegt.

Viel Ärger hatte ihm im vergangenen Jahr eine in der Disko verlorene Kamera bereitet. Ein Polizist hatte das mit einem Polizeistempel versehene Gerät dort vergessen. Ein Mitarbeiter entdeckte die Kamera und packte sie ohne näheres Hinschauen in den Fundsachen-Schrank, was er vor Gericht bestätigte.

Mehr als drei Wochen später wurde sie zufällig bei einer Hausdurchsuchung entdeckt, zusammen mit Personalausweisen, EC-Karten, Führerscheinen und anderen Fundsachen. Der Diskochef räumte ein, dass er sich nicht genug bemüht habe, Fundsachen an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben. Nun bringe er die Sachen alle zwei bis drei Monate ins Fundbüro. "Ich habe daraus gelernt", sagte er.

Die Staatsanwaltschaft warf dem 28-Jährigen außerdem vor, im vergangenen Jahr einen in eine Schlägerei verwickelten Diskogast geschubst zu haben, wobei sich der 24-Jährige eine Schürfwunde am Kopf zugezogen habe. Der Diskochef bestritt dies. "Schubsen mache ich nicht", sagte er.

Ein Polizeibeamter hatte in seinem Protokoll festgehalten, dass der Geschäftsführer den Rempler eingeräumt habe. Der Diskochef hingegen beharrte darauf, er mache grundsätzlich keine sofortige Aussage. "Ich habe schon gelernt, dass einem manchmal das Wort im Mund umgedreht wird." Da der Geschädigte den Geschäftsführer nicht wiedererkannte und die Aussage seiner Freundin dem widersprach, was sie der Polizei erzählt hatte, blieb in der Verhandlung unklar, was sich an dem Abend zugetragen hat.

Das Gericht stellte das Verfahren gegen eine Zahlung von 15 Tagessätzen zu 50 Euro ein. In dem Strafbefehl, gegen den er Einspruch eingelegt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft noch 50 Tagessätze, also 2500 Euro, gefordert.

Freitag, 03.09.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/12868340/menuid/2165
epaper

Die elektronische Ausgabe Ihrer Zeitung - Jetzt abonnieren!

[ zum e-paper ]

Videos der Region

Städte suchen Wege aus Schuldenfalle

zum Artikel ]

VfL-Spielerin startet beim "Nacktrodeln"

zum Artikel ]

Stadt warnt: Eis auf dem Südsee trägt nicht mehr 

zum Artikel ]

Politik fordert Entschärfung von Ampelkreuzung

zum Artikel ]

Schwelender Streit ums Biogas

zum Artikel ]

Vom Rittergut sollen nur zwei Gebäude übrigbleiben

zum Artikel ]

So macht Chemie-Unterricht Spaß

zum Artikel ]

Werner Köhler prägte 43 Jahre die Orgelmusik in Esbeck

zum Artikel ]

Romec Manns verzichtet – Vechelder SPD votiert für Bachmann

zum Artikel ]

"Sie sind Vorbild in Sachen Menschlichkeit und Miteinander"

zum Artikel ]

Rat wird dem Mobilitätsmuseum zustimmen

zum Artikel ]

Nabu warnt: Leguane sind keine Haustiere

zum Artikel ]

Jugendkunst von Mauern und einem Bauwagen

zum Artikel ]

Schüler der Clemens-Grundschule lernen Erste Hilfe

zum Artikel ]