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13. Februar 2012
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Todesfahrer zu Geldstrafe verurteilt

53-jähriger Wolfsburger hatte Rentnerin auf dem Zebrastreifen umgefahren – Frau starb nach drei Wochen

Von Dennis Weilmann

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Einen tragischer Unfall hatte das Amtsgericht gestern zu verhandeln. Ein Wolfsburger hatte in der Nordstadt im November 2004 eine 69-jährige Rentnerin auf dem Zebrastreifen angefahren (WN berichteten). Sie starb.

Der Angeklagte, ein 53 Jahre alter Mann aus Kreuzheide, war mit seinem Passat auf dem Heimweg. Er bog von der Schulenburgallee in die Hubertusstraße ein, als die Rentnerin dort gerade mit ihrem Ehemann den Fußgängerüberweg passierte. Die alte Frau hatte den Zebrastreifen bereits zu zwei Dritteln überquert, als der Angeklagte ungebremst auf sein Opfer prallte. Die Rentnerin flog mehrere Meter durch die Luft und wurde schwer verletzt mit zahlreichen Knochenbrüchen ins Klinikum eingeliefert. Dort starb sie drei Wochen später.

Der Beschuldigte erklärte vor Gericht, von einem entgegen kommenden Fahrzeug geblendet worden zu sein. Daraufhin habe er zur Seite geschaut und die Frau auf dem Fußgängerüberweg nicht gesehen. Zu dem Zeitpunkt war es draußen schon dunkel. Gleich nach dem Unfall hat sich der Angeklagte beim Ehemann des Opfers entschuldigt. Auch nach dem Tod stand er regelmäßig mit dem Hinterbliebenen in Kontakt – er nahm sogar an der Beerdigung der Rentnerin teil.

Weil der Angeklagte keine Vorstrafen hatte und im Straßenverkehr nie auffällig gewesen war, sei keine Haftstrafe notwendig – dafür aber eine empfindliche Geldstrafe, plädierte der Staatsanwalt. Außerdem beantragte er ein dreimonatiges Fahrverbot für den Todesfahrer. Dem schloss sich die Richterin an und verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 8100 Euro (90 Tagessätze). Sie hielt dem Angeklagten zugute, dass er sich bei dem Ehemann entschuldigt habe. Allerdings lastete die Juristin dem Verurteilten an, dass er die Gegend sehr gut kennt und um die Gefährlichkeit des Überweges wusste. Trotzdem sei er dort nicht aufmerksam genug gefahren.

Für den Angeklagten spielt die gerichtliche Strafe ohnehin nur eine sekundäre Rolle: "Ich habe jemanden getötet und muss nun damit fertig werden."

Dienstag, 31.05.2005
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/4130976/menuid/2165
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