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12. Februar 2012
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"Verdachtsmoment bestätigt"

Verfahren gegen Kreishandwerkerschaft – Betriebe müssen 300 000 Euro zahlen

Von Dennis Weilmann

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Im Verfahren gegen die Kreishandwerkerschaft (WN berichteten) hat das Hauptzollamt Braunschweig jetzt Bescheide gegen 30 Firmen aus Wolfsburg und Umgebung verschickt. Danach müssen die Unternehmen, die sich Arbeiter von der Kreishandwerkerschaft geliehen haben, den erwirtschafteten Vorteil zurück zahlen – insgesamt ein Betrag von etwa 300 000 Euro.

Im Februar hatte der Zoll die Räume der Kreishandwerkerschaft durchsucht. Seitdem läuft gegen die Körperschaft und zwei Privatpersonen ein Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Die Kreishandwerkerschaft habe gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, wonach in der Baubranche ohne Sondergenehmigung keine Arbeitnehmer an Firmen verliehen werden dürfen.

Karl-Heinz Duwe, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, wundert sich über die jetzt ergangenen Bescheide. "Das Verfahren ist schließlich noch nicht abgeschlossen – die Anhörungsfrist läuft noch." Weiter wolle er sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern, solange er nicht mit seinem Rechtsanwalt gesprochen habe, so Duwe. Den betroffenen Firmen hat der Geschäftsführer geraten, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen.

Dr. Heinz-Michael Horst von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) klärt auf: "Es handelt sich hier um zwei unabhängige Verfahren." Zum einen werde gegen die Kreishandwerkerschaft ermittelt, zum anderen gegen die Firmen, die sich Arbeitnehmer geliehen hatten. Gegen diese Unternehmen sei das Verfahren eingestellt worden, weil sie davon ausgehen durften, dass der Verleih in Ordnung gehe. "Trotzdem wird der wirtschaftliche Gewinn abgeschöpft", so Horst. Anders im Verfahren gegen die Handwerkerschaft. Hier sei erst in den kommenden Wochen mit einer Entscheidung zu rechnen. Der Verdachtsmoment habe sich aber bisher bestätigt, erklärte der FKS-Sprecher.

Mittwoch, 24.08.2005
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/4440610/menuid/2165
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