Schwere seelische Krise soll Auslöser für Taten gewesen sein
Vergewaltigungsprozess: Staatsanwalt und Verteidiger sind sich einig, fordern dreieinhalb Jahre Haft
Eine schwere seelische Krise aufgrund der Probleme in der Partnerschaft und der anschließenden Trennung bescheinigte die Gutachterin dem 30-jährigen Wolfsburger, der sich seit Dienstag vor dem Landgericht Braunschweig verantworten muss (WN berichteten). Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin im August vergangenen Jahres aus ihrer Wohnung gewaltsam entführt und später auf einem Parkplatz am Detmeroder Teich vergewaltigt haben.
Eigentlich sei der Angeklagte ein normaler guter Bürger gewesen. Die Probleme mit der Ex-Freundin und der Trennung hätten ihn aus der Bahn geworfen, führte die Gutachterin aus. Der 30-Jährige und seine Ex-Freundin hätten sich "gesucht und gefunden". Die Frau war auf seine masochistischen Neigungen eingegangen. So plädierte Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Grasemann dann auch auf einen minderschweren Fall bei der Geiselnahme. Er forderte dreieinhalb Jahre Haft für den Angeklagten. Bei den sexuellen Handlungen habe es sich nicht um eine Vergewaltigung gehandelt, sondern dies sei als Beziehungstat zu werten. Der 30-Jährige habe die Trennung nicht überwunden. Gleichwohl habe der Angeklagte auch geplant, sein Opfer und sich selbst umzubringen. Allerdings habe der Mann ebenfalls immer noch die Hoffnung gehabt, die Beziehung wieder in Gang zu bringen, als er seine ehemalige Lebensgefährtin aus ihrer Wohnung entführte.
Gegen den Angeklagten spreche, dass das Opfer auch ein gutes halbes Jahr nach der Tat immer noch an Ängsten und Albträumen leide.
Im Strafmaß völlig einig zeigte sich Verteidiger Michael Tornow, der die dreieinhalb Jahre ebenfalls als tat- und schuldangemessen wertete. Dass es an dem Abend im August nicht zu schlimmeren Dingen gekommen sei, sei einzig und allein dem Opfer zuzuschreiben. Die ehemalige Lebensgefährtin seines Mandanten habe sehr umsichtig gehandelt. Urteilsverkündung ist am Freitag um 11 Uhr.













