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09. Februar 2010
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Zahl der Falschaussagen vor Gericht steigt

Wolfsburger Richter sind besorgt: Fernsehsendungen und falsch verstandene Freundschaft als Ursachen

Von Michael Michalzik

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Lügen vor Gericht: Die Zahl der Falschaussagen nimmt auch in Wolfsburg zu. Paul Schiffers, Direktor des Amtsgerichts, sieht die Entwicklung mit Sorge. Denn fest steht: "Wer vereidigt wird und dennoch falsch aussagt, begeht ein Verbrechen, das für die Justiz auf einer Stufe mit Raub oder Vergewaltigung steht." Entsprechend hart sind die Strafen: Bis zu 15 Jahre Gefängnis kann einem Erwachsenen eine falsche Aussage unter Eid einbringen.

Jugendrichter Schiffers lagen im gesamten vorigen Jahr fünf Fälle von Falschaussagen vor. Allein in diesem Januar hatte er über 14 Angeklagte zu befinden, die die Justiz belogen haben. Wolfsburgs Richter suchen nach Gründen. Gerichtssendungen im Fernsehen gelten als eine Ursache: "Dort herrscht ein sehr lockerer Ton. Das ist unserer Arbeit nicht zuträglich."

Aber auch immer festere Freundschaftsbande registrieren die Richter: Manche Cliquen halten um jeden Preis zusammen. Fünf Freunde etwa logen für einen Kumpel fast zwei Jahre lang – Polizei, Gerichte und Eltern mussten sich ein gut abgesprochenes Märchen anhören. "Dem Kumpel zu helfen, ist scheinbar oft wichtiger, als rationale Gedanken zu verfolgen", stellt Schiffers fest. Das treffe vor allem auf junge Menschen zu. Dabei stehe sehr viel auf dem Spiel: Auch wer nicht vereidigt ist, riskiert bei einer Falschaussage mindestens drei Monate Haft.

Aber es gibt noch einen anderen Grund: Druck. Gerade im Jugend-Bereich werden Zeugen immer wieder eingeschüchtert, mit Schlägen bedroht. Aus Angst wird dann vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt.

Was erwarten die Richter von den Zeugen? "Die Wahrheit", erklärt Schiffers bündig. Wer sich nicht mehr genau an Vorgänge erinnern kann, soll das auch sagen: "Aussagen mehrerer Menschen können subjektiv wahr sein. Wenn sie nicht zueinander passen, muss eben freigesprochen werden. So ist unser System."

Die Schwere der Strafe hinterlässt aber wenigstens einen bleibenden Eindruck: Richter Schiffers hat noch nie einen Wiederholungstäter wegen Falschaussage verurteilen müssen.

Donnerstag, 26.01.2006
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/4989640/menuid/2165
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