Handwerkerschaft ist zahlungsunfähig
Insolvenzplan sichert Betrieb und Arbeitsplätze - wenn Gericht und Gläubiger zustimmen
"Wir haben lange gezögert. Eine Insolvenz ist kein Freudenfest. Jetzt müssen wir den Scherbenhaufen aufkehren." Klare Worte von Thomas Paul. Der Wirtschaftsingenieur hat den Insolvenzplan entworfen, der der zahlungsunfähigen Kreishandwerkerschaft Wolfsburg Bestand, Geschäft und Jobs sichern soll.
Seit gestern Vormittag haben Geschäftsführer Karl-Heinz Duve und Kreishandwerksmeister Matthias Schultz auf der Grundlage dieses Plans alle Entscheidungen in die Hände des vorläufigen Insolvenzverwalters Joachim C. Hausherr gelegt. Montagabend hatten sie den Insolvenzantrag beim Amtsgericht gestellt, gestern bestellte der Richter den Rechtsanwalt.
Hausherr wird nun unter anderem prüfen, ob der Insolvenzplan tragfähig ist. Er sieht den Erhalt der Kreishandwerkerschaft, die Fortführung des Betriebs und die Weiterbeschäftigung der 17 Mitarbeiter vor, sofern Gericht und Gläubiger zustimmen.
Kurzfristig kann die Kreishandwerkerschaft rund 100 000 Euro nicht fristgerecht bedienen. Längerfristig stehen weitaus größere Summen in Frage. Ein Bußgeld von mehr als 300 000 Euro wegen des Vorwurfs der Schwarzarbeit mit Leiharbeitern im Bauhauptgewerbe sowie etwaige Regressforderungen "von null Euro bis in den siebenstelligen Bereich", wie Experte Paul weiß.
Dazu kommen Darlehen für das vier Millionen Euro teure Handwerkszentrum. Insolvenzverwalter Hausherr bezifferte die Rückzahlquote, mit denen Gläubiger rechnen können, mit "unter ein Drittel bei Schließung schlechter". Das drohende Bußgeld könnte bestenfalls ganz abgewendet werden.
Die Mitarbeiter müssen auf knapp zehn Prozent ihres Einkommens verzichten, die Hälfte hat bereits vorab eingewilligt. Das spart monatliche Kosten von 12 000 Euro. Unter diesen Bedingungen soll Berufsbildung zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden.
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