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13. Februar 2012
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IHK Wolfsburg-Lüneburg weist Fälschungsvorwurf zurück

Freie Kammern erstatteten Anzeige wegen Wahl 2006

Von Markus Schlesag

LÜNEBURG.  Eine Anzeige des Bundesverbandes für freie Kammern sorgt bei der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg für Ärger. Der Verband wirft der Kammer Fälschung der Wahl im Jahre 2006 vor.

Im Detail geht es darum, dass IHK-Präsident Eberhard Manzke 2006 nicht wählbar gewesen sein soll. Ihm habe die Bestätigung als besonders bestellter Bevollmächtigter gefehlt. Manzke hätte aus der IHK-Vollversammlung ausgeschlossen werden müssen, so der Verband.

Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg weist die Vorwürfe zurück, räumte allenfalls Formfehler bei der Wahl ein. IHK-Sprecher Markus Mews sagte unserer Zeitung, Manzke habe sich zur Wahl irrtümlich als Gesellschafter seiner Verwaltungs-GmbH angemeldet. Damit wäre er in der Tat nicht wählbar gewesen. Gleichwohl habe Manzke damals und heute über die Unternehmer-Eigenschaft verfügt. Diese wies er durch Vorlage einer 1999 ausgestellten und notariell beglaubigten Generalvollmacht für die Manzke Beton GmbH und Co. KG nach. Sie gelte bis heute.

Der Wahlzettel habe die korrekten Angaben enthalten, so Mews. "Die Wähler wussten also, wofür sie stimmten und wen sie wählten." Die Kammer räumte aber formale Mängel ein. Die hätten aber binnen vier Wochen gerügt werden müssen. Dies geschah nicht, die Wahl sei rechtskräftig.

Im Übrigen teilten Deutscher Industrie- und Handelskammertag und das Ministerium diese Auffassung: Manzke war und ist uneingeschränkt wählbar. Auch der Hauptgeschäftsführer der IHK Braunschweig, Bernd Meier, steht den Lüneburgern bei: "Es tut mir für die Schwesterkammer leid, dass die Kritiker mit so einer ungerechtfertigten Sache so einen Wirbel veranstalten."

Mittwoch, 25.02.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/9921084/menuid/2182

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