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18. März 2010
2-Tage-Vorschau

Die Vereinbarung zur NTH

Das haben sie unterschrieben


Wir dokumentieren den Wortlaut der Erklärung, die am Montag in Hannover unterzeichnet wurde:

"Der niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur sowie die Präsidenten der TU Braunschweig, der TU Clausthal und der Universität Hannover sind sich einig, so schnell wie möglich aus den drei Universitäten heraus eine trilokal-arbeitsteilige, national und international wettbewerbsfähige Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) zu entwickeln.

Die Umsetzung soll ... bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein. Das Land garantiert die gegenwärtige Ausstattung; es wird sich bemühen, finanzielle Anreize zur Beförderung des NTH-Prozesses zu geben.

Die Einrichtung einer NTH soll dazu führen, den nationalen und internationalen Wettbewerb noch erfolgreicher als bisher bestreiten zu können.

Das bedeutet für die Forschung: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Schwerpunktbildung und Vernetzung. Für die Lehre: Erhöhung der Querdurchlässigkeit für Studierende und damit Verbesserung der Attraktivität der Hochschulstandorte.

Für die Organisation: Stärkung der Hochschulautonomie durch verstärkte Eigenverantwortung und Übertragung von Kompetenzen.

Dabei geht es nicht um eine Fusion. Alle drei beteiligten Hochschulen bleiben eigenständige Universitäten; ...

Um der hochschulpolitischen Bedeutung des Projekts angemessen Ausdruck zu verleihen und zugleich verfassungsrechtlichen Vorgaben zu genügen, soll die normative Absicherung des Projekts in einem eigenständigen Gesetz (NTH-Gesetz) erfolgen.

Das schließt nicht aus, dass einzelne Etappen auch auf der Grundlage von § 36a Hochschulgesetz zurückgelegt werden. In dem Zusammenhang ist die Schaffung von bi- oder trilateralen Fakultäten vorgesehen.

Die Präsidenten und Minister Stratmann haben daher vereinbart, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern der drei Universitäten und des Ministeriums die Eckpunkte festzulegen und bis Ende 2007 einen Gesetzentwurf vorzubereiten. Er soll unverzüglich nach Beginn der neuen Wahlperiode im Frühjahr 2008 ... eingebracht werden.

Damit die NTH handlungsfähig ist, bedarf es einer Organisation, die ... gegebenenfalls Entscheidungen auch gegen den Willen einer einzelnen Universität treffen kann; daher wird ein leistungsfähiges Leitungsorgan zu installieren sein. Darüber hinaus bedarf es der institutionellen Rückkopplung durch ein übergreifendes akademisches Selbstverwaltungsgremium.

Das Leitungsorgan (NTH-Präsidium) soll aus den drei Präsidenten bestehen sowie aus zwei weiteren herausragende Persönlichkeiten, die im Einvernehmen zwischen den Hochschulen und dem Ministerium vom Wissenschaftsminister berufen werden.

Das Selbstverwaltungsgremium soll aus einem gemeinsamen Senatsausschuss aus der Mitte der Universitätssenate heraus gebildet werden. ... Auf jeden Fall sind Regelungen zu treffen im Hinblick auf eine gemeinsame Entwicklungsplanung und ihre Darstellung in gemeinsamen Zielvereinbarungen, auf gemeinsame Berufungsverfahren sowie zur Personalvertretung.

Folgende Fächergruppen sollen ... einbezogen werden: Ingenieurwissenschaften (einschließlich Architektur), Informatik sowie Naturwissenschaften.

... Gemeinsamen Zentren (kommt) eine besondere Bedeutung zu ... Eine besondere Rolle können hier das Energie-Forschungszentrum in Goslar, das Clausthaler Zentrum für Materialtechnik, das Produktionstechnische Zentrum in Hannover sowie das Niedersächsische Zentrum für Fahrzeugtechnik in Braunschweig spielen. ...

Das NTH-Projekt wird als Dauer-Projekt angelegt. Nach ... fünf Jahren ist eine umfassende Evaluation des Projekts vorgesehen."

Donnerstag, 19.04.2007
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/6650666/menuid/291585

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