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14. Februar 2012
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Zahltag nach dem Unwetter

Sturmtief Xynthia ist abgezogen und hat viele Häuser beschädigt. Wer kommt dafür auf?


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Immer wieder fegen verheerende Stürme durch das Land und hinterlassen Schneisen der Verwüstung. Entwurzelte Bäume, die auf ein Auto fallen, oder abgedeckte Dächer sind keine Seltenheit.

Betroffenen mit einer Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung rät der Versicherer Huk-Coburg, den Schaden schnellstmöglich ihrer Versicherung zu melden.

Für alle drei Versicherungen gilt: Von Sturm redet man ab Windstärke acht. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Kilometern pro Stunde. Versichert sind alle Schäden, die direkt durch den Sturm verursacht werden.

Dazu zählen vor allem tiefe Dellen und Beulen in der Karosserie eines Autos, die meist durch herabfallende Äste verursacht werden. Wichtig: Nur Sturmschäden fallen in den Bereich der Teilkasko-Versicherung. Hätte sich der Schaden bei Windstärke sieben oder weniger ereignet, wäre dafür die Vollkasko-Versicherung zuständig.

Spuren kann ein Sturm natürlich auch am Hausrat hinterlassen. Manchmal gehen fest verschlossene Fenster zu Bruch, und der eindringende Regen lädiert Teile des Hausrats. Zum versicherten Hausrat zählen nicht allein Dinge des täglichen Gebrauchs wie Möbel, Geschirr oder Kleidung. Auch Gebäudeteile – etwa Fernsehantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen – sind unter bestimmten Umständen mitversichert.

Die Wohngebäude-Versicherung schützt das eigene Haus. Zum Beispiel wenn der Sturm das Dach abdeckt. Versichert ist hier neben dem eigentlichen Gebäude in der Regel auch Zubehör, das sich am oder im Haus befindet.

Doch ein Sturm oder Orkan kann auch das Eigentum Dritter in Mitleidenschaft ziehen. Oft reißt der Sturm Ziegel vom Dach, wirbelt sie durch die Luft, und zum Schluss landen sie auf dem Auto des Nachbarn. In diesem Fall hilft dem Eigentümer eines selbstbewohnten Hauses seine Haftpflicht-Versicherung. Handelt es sich um ein Mehrfamilienwohnhaus, wäre das ein Fall für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Tobt der Sturm aber mit mehr als Windstärke zwölf, also mindestens 120 Kilometern pro Stunde, kann nach Auffassung der Rechtsprechung für solche Schäden niemand mehr verantwortlich gemacht werden. Hier handelt es sich um höhere Gewalt. Wird hierbei persönliches Hab und Gut beschädigt, hilft nur noch die eigene Kasko-, Wohngebäude oder Hausratversicherung.

Samstag, 06.03.2010
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/11883497/menuid/291622

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