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16. März 2010
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Verkehrte Welt – Täter verklagen ihre Opfer

Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Vergangenheit – Oft entscheiden Prozesskosten über die historische Wahrheit

Von Henning Noske

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Knapp 20 Jahre nach der Wiedervereinigung kommt es in deutschen Gerichtssälen immer öfter zu bizarren Prozessen: Täter verklagen die Opfer, die sie einst in der DDR selbst bespitzelt haben.

So wie jetzt ein früherer Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der DDR- Staatssicherheit, der gegen den ehemaligen Erfurter Bürgerrechtler Joachim Heinrich klagt. Joachim Heinrich hatte auf seiner Internetseite "www.stasi-in-erfurt.de" ein Bild des IM veröffentlicht.

Es ist kein Einzelfall. Der Zwickauer Pfarrer und Religionslehrer Edmund Käbisch zeigt in einer Wanderausstellung "Christliches Handeln in der DDR" das Bild des IM, der ihn ausspähte, nennt seinen Namen – und handelt sich prompt eine einstweilige Verfügung ein. Der Pfarrer muss vor den hohen Kosten eines Rechtsstreits kapitulieren. Die Ausstellung wird abgebaut.

Stasi-Unterlagengesetz will keinen Schluss-Strich

In der Gedenkstätte "Roter Ochse" in Halle, früher berüchtigte Stasi-Untersuchungs-Haftanstalt, werden nicht nur die Namen aller verantwortlichen Stasi-Offiziere genannt, sondern auch ihre Bilder im Rahmen einer Ausstellung gezeigt. "Das sind wir den Opfern schuldig", sagt Gedenkstättenleiter André Gursky. Jetzt klagen ehemalige Stasi-Offiziere gegen die Schau.

Oft bekommen die Täter von damals mit solchen Klagen sogar Recht. Im Spannungsfeld zwischen ihrem Persönlichkeitsrecht und dem Recht der Allgemeinheit auf Information und Aufarbeitung einer Diktatur entscheiden deutsche Gerichte höchst unterschiedlich. "Verantwortliche beim Namen zu nennen – das kann teuer werden", sagt Reinhard Borgmann, verantwortlich für die ARD-Magazine "Kontraste" und "Klartext".

Der Sender liegt im Rechtsstreit mit dem Lebensgefährten einer bekannten Schauspielerin. Zwar hatten sich beide gern im Blitzlichtgewitter vor dem roten Teppich abbilden lassen. Gegen die Enthüllung, er habe als IM Spitzeldienste geleistet, klagte jedoch der einstige Sport-Offizier der Volkspolizei.

Die Begründung lässt die Opfer von damals erstarren: Er habe keine Lust, sich zu rechtfertigen, alles liege weit zurück. Einem großen Boulevardblatt teilte der Ex-IM mit, dass er von seiner Vergangenheit jetzt nichts mehr wissen wolle.

"So kann die Aufarbeitung einer deutschen Diktatur natürlich nicht aussehen", sagt Professor Johannes Weberling von der Arbeitsgruppe "Aufarbeitung und Recht" der Universität Frankfurt/Oder.

Und Jochen Staadt vom Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin sieht eklatante Folgen, wenn sogar DDR-Lexika aus Furcht vor Klagen durchforstet werden müssen.

Reichlich Stoff also für eine wissenschaftliche Tagung in dieser Woche in Berlin, die sich mit dem Problem der Namensnennung von Tätern im DDR-System beschäftigte. Deutlich wurde, dass dieses Thema auch 20 Jahre nach dem Untergang der DDR brandaktuell ist. Mehr noch: Die Aufarbeitung des Spitzel-Systems hat über Ansätze hinaus noch nicht einmal begonnen. Täglich werden neue Erkenntnisse gewonnen.

"Es geht nicht um die Befriedigung von Rache oder Neugier, sondern darum, für alle Zeiten eine Diktatur in Deutschland zu verhindern", sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto, Vorsitzender des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien.

Doch nicht wenige plädieren heute für eine Art Schluss-Strich – und stehen damit im Gegensatz zum Stasi-Unterlagengesetz. Danach ist die Veröffentlichung personenbezogener Informationen über Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes grundsätzlich zulässig. Dann hat die Öffentlichkeit auch ein Recht, Namen zu erfahren.

Wie wichtig dies ist, unterstreicht der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Hans-Jürgen Grasemann, früher Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle für DDR-Unrecht in Salzgitter. Er erinnert an den Ausspruch des 1999 verstorbenen DDR-Dissidenten Jürgen Fuchs: "Früher kannten sie unsere Namen – und jetzt nennen wir ihre Namen."

Bloß, dass es nicht so einfach ist. Die Täter von damals, so Grasemann, schöpften jetzt konsequent rechtsstaatliche Mittel aus, die sie ihren Opfern einst nicht zugestanden hätten. Das ist eben der Unterschied zu einer Diktatur.

Der Oberstaatsanwalt plädiert indes für einen "Täterbegriff der Verantwortlichkeit". Und da komme eben auch der Forschung und Berichterstattung eine entscheidende Rolle zu. Grasemann: "Wir müssen in die Offensive, wir müssen mutig sein. Die Namen der Täter müssen genannt werden."

180 Kilometer Akten, 39 Millionen Karteikarten

Ein Problem ist die zweifelhafte Quelle der Stasi-Unterlagen selbst – 180 Kilometer Akten, 39 Millionen Karteikarten, das meiste noch gar nicht aufgearbeitet. Und alles unter Verstoß gegen elementarste Rechtsstaatsgrundsätze gewonnen, betont Brandenburgs oberster Datenschützer Frank Jendro.

Wo jedoch die Täterschaft klar sei, könnten Namen genannt werden. Jendro: "In dieser grundsätzlichen Entscheidung des Stasi-Unterlagengesetzes kann eine Wiedergutmachungsfunktion gesehen werden." Sie zwinge Täter, sich in Zukunft auch ohne ihre Zustimmung mit den Taten der Vergangenheit auseinanderzusetzen und rechtfertigen zu müssen.

Im Zweifelsfall entscheiden heute Gerichte, wie viel Aufarbeitung sein darf. Und das nötige Geld. Der bespitzelte Pfarrer Käbisch lässt am Endes der Berliner Tagung den Hut herumgehen – es geht mal wieder um Prozesskosten.

Donnerstag, 19.03.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10028698/menuid/472005

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