"Jeder kann sich über Gen-Anbau informieren"
Der Leiter des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit spricht über Bienen, Pflanzenschutzmittel und Kontrolleure
Wie viele Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten die Früchte, die wir im Laden kaufen? Wo wächst in unserer Nähe gentechnisch veränderter Mais? Wie gefährlich ist Dioxin im Futtermittel? Antworten auf Fragen wie diese gibt es beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das seinen Sitz in Braunschweig hat. Der Präsident des Bundesamts hat sich mit unseren Lesern unterhalten.
Markus Euskirchen: Die Erzeugung von Lebensmitteln wird in Deutschland umfangreicher kontrolliert als in anderen europäischen Ländern. Das ist sehr gut, aber die Kontrollen wirken oft konzeptlos. Könnte das nicht besser koordiniert werden?
Es kommt immer wieder vor, dass Erzeuger sich über zu viel Staat an dieser Stelle ärgern. Allerdings wird dadurch ein hohes Maß an Sicherheit hergestellt. Der Verbraucher möchte ja, dass die Eigenkontrolle, die Sie auf Ihrem Hof haben, möglichst effizient ist. Die Kontrollen vor Ort dienen in erster Linie dazu, festzustellen, ob Ihre Maßnahmen zur Eigenkontrolle greifen.
Markus Euskirchen: Das ist ja richtig. Aber bei uns kontrollieren verschiedene Behörden mehrmals im Jahr die gleichen Dinge. Außerdem gibt es einen Wust von Verordnungen und Formularen, die man zu beachten und auszufüllen hat. Das müsste man doch vereinfachen können.
Ich will nicht ausschließen, dass manchmal der Eindruck entsteht, als würden die Einrichtungen eines Bundeslandes unterschiedlich arbeiten. Ich kann das schlecht kommentieren, denn wir als Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit haben keine eigenen Kontrolleure und Labore. Die Lebensmittelüberwachung liegt in der Hand der Länder und Kommunen.
Annegret Willenbrink: Verbraucherschutz beschränkt sich ja nicht nur auf Lebensmittel. Befassen Sie sich denn auch mit Internetabzocke und ähnlichen Problemen?
Teilweise. Individueller Verbraucherschutz wird von den Verbraucherzentralen wahrgenommen. Wir befassen uns mit dem kollektiven grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Verbraucherschutz, und dabei arbeiten wir mit den europäischen Verbraucherschutzbehörden zusammen. Es gibt gemeinsame Aktionen, etwa zu Preisangeboten für Flugreisen im Internet. Wenn also ein anderes EU-Land feststellt, dass ein deutscher Fluganbieter bei ihm im Internet mit Angeboten auftritt, die nicht den Gesetzen entsprechen, dann kann es sich an uns wenden, und wir leiten Maßnahmen ein.
Annegret Willenbrink: Andere europäische Länder haben beim Verbraucherschutz oft schwächere Regeln als wir. Ist unser hoher Standard im Zuge der Harmonisierung in Gefahr?
Für solche Befürchtungen sehe ich keine Anhaltspunkte.
Annegret Willenbrink: Bekommt Ihre Behörde viele Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz?
Wir bekommen vor allem von Organisationen wie Greenpeace oder Foodwatch Anfragen, selten von einzelnen Bürgern.
Annegret Willenbrink: Wir Verbraucherschützer vermuten, dass vielen ihr Recht auf Information gar nicht bekannt ist. Wie sehen Sie das?
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat nach Inkrafttreten des Gesetzes im vergangenen Jahr intensiv Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Wir haben seitdem viele Daten ins Internet gestellt, zum Beispiel Rückstandsdaten zu Pflanzenschutzmitteln. Vielleicht machen wir dadurch viele Anfragen überflüssig.
Werner Tilke: Lassen Sie uns über die Bienen reden. Trotz einer neuen EU-Verordnung sind immer noch bienengefährliche Pflanzenschutzmittel im Umlauf. Was kann das Bundesamt tun, damit diese Mittel bald vom Markt verschwinden?
Derzeit sind etwa 300 Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel zugelassen. Jeder Wirkstoff wird nach Ablauf der Zulassungsfrist neu begutachtet, wenn ein neuer Zulassungsantrag gestellt wurde. In letzter Zeit wurden viele Altstoffe aussortiert. Die Frage, ob ein Pflanzenschutzmittel bienengefährlich ist, hängt übrigens nicht nur mit den Eigenschaften des Wirkstoffes zusammen, sondern auch mit der Frage, zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort und in welcher Menge das Mittel ausgebracht wird.
Markus Euskirchen: Das Bienensterben in Baden-Württemberg im letzten Frühjahr war ja ein technisches Problem. Das gebeizte Saatgut sollte im Boden vergraben werden, wo keine Biene hinkommt. Dann wurden aber neue Sämaschinen eingesetzt, und Abrieb vom Beizmittel landete in der Abluft der Maschine und damit in der Umwelt, wo er von den Bienen aufgenommen wurde.
Damals ist vieles in nicht vorhersehbarer Weise zusammengekommen. Das Bundesamt hat aber sofort reagiert. Die verwendeten Beizmittel dürfen seitdem nicht mehr verwendet werden.
Werner Tilke: Brauchen wir eigentlich so viele Pestizide, wie derzeit auf dem Markt sind? Ich habe den Eindruck, dass die Vielzahl der Mittel das Ergebnis der erfolgreichen Lobbyarbeit der Hersteller ist.
Von den hohen Zahlen der Wirkstoffe sollte man sich nicht blenden lassen: Es gibt für viele Indikationen gar nicht mehr so viele Pflanzenschutzmittel, die angewendet werden können. Ein großes Problem ist, dass es zu Resistenzentwicklungen kommt. Das führt dazu, dass man die Mittel wechseln muss – und plötzlich gibt es kein Mittel mehr. Gegen den Feuerbrand zum Beispiel, der in Südwestdeutschland erhebliche Schäden verursacht, gibt es kein allgemein zugelassenes Mittel.
Werner Tilke: Wie geht es denn beim Gen-Mais der US-Firma Monsanto weiter? Wird das Bundesamt die beantragte Genehmigung erteilten? Ich habe den Eindruck, dass Monsanto die Vorgaben des Bundesamts ignoriert und eigene Regeln aufstellt.
Das ist nicht so. Als das Inverkehrbringen von Mon 810 das erste Mal genehmigt wurde, gab es eine andere Rechtsgrundlage: Seinerzeit war es nicht verpflichtend, mögliche Auswirkungen des gentechnisch veränderten Saatguts auf die Umwelt zu beobachten. Mon 810 enthält einen Selbstschutz gegen den Schädling Maiszünsler.
2007 haben wir uns mit der Firma auf ein Beobachtungskonzept geeinigt. Dazu gehören zum Beispiel Fragebögen an Landwirte, die den Mais anbauen. Dazu gehört aber auch, dass Bienen auf mögliche Auswirkungen kontrolliert werden. Diese Beobachtungen werden jetzt bald abgeschlossen sein. Dann werden wir feststellen, ob die Freisetzung erneut genehmigt werden kann.
Markus Euskirchen: Unsere Gärtnerei liegt nicht mal einen Kilometer von den Versuchsflächen des Julius Kühn-Instituts in Sickte entfernt. Dort wird Gen-Mais angebaut. Das war bisher nicht kritisch, aber wenn es Raps gewesen wäre, hätten wir uns Sorgen machen müssen. Was ist eigentlich mit meinem Recht, so etwas nicht in der Nähe haben zu wollen? Wir Biobauern dürfen schließlich keine Gentechnik benutzen.
Das Bundesamt trifft keine politischen Entscheidungen. Aber es gelten bestimmte Bedingungen für das Freisetzen, also das zeitlich und örtlich begrenzte Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus in die Umwelt, und für das Inverkehrbringen, also den Anbau und Handel mit den Produkten.
Diese Bedingungen werden nicht allein durch uns erarbeitet, sondern auch durch das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für Risikobewertung, das Julius Kühn-Institut und in manchen Fällen durch das Robert Koch-Institut.
Markus Euskirchen: Gibt es Spielräume bei der Entscheidung über eine Genehmigung zum Anbau?
Entscheidungen zum Inverkehrbringen werden auf europäischer Ebene von der Europäischen Kommission getroffen. Auf nationaler Ebene gibt es also eigentlich keine Spielräume.
Markus Euskirchen: Ich finde es jedenfalls schwer, den Mechanismus zu durchschauen, wie man seine Interessen gegen Gentechnik vertreten kann. Trotzdem sind wir in Deutschland auf einem guten Weg. Wenn man sich ansieht, wie Monsanto Argentinien überrannt hat: Innerhalb von fünf Jahren ist dort der Anteil der Gentechnik bei Soja von 0 auf 95 Prozent gestiegen – das könnte hier nicht passieren.
Auf der Internetseite des Bundesamts kann übrigens jeder im Standortregister nachschauen, wo in Deutschland gentechnisch veränderte Organismen angebaut werden.
Werner Tilke: In Österreich, Ungarn, Frankreich, Polen und Griechenland ist der Anbau von Genmais verboten. Wie kriegen die das denn innerhalb der EU hin?
Das ist eine politische Entscheidung, die auf nationaler Ebene in die Zuständigkeit der Bundesregierung fällt.











