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13. Februar 2012
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Abschied vom Gartenreich – der selbsternannte General tritt ab

Wilfried R. bekam im Prozess die Aufmerksamkeit, die er sich immer wünschte – Rüge für die anderen Gärtner

Von Uwe Hildebrandt

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"Gerade solche Männer über 60 Jahre, die ständig andere anzeigen und sich aus den nichtigsten Anlässen mit Behörden streiten, davon gibt es Tausende in Deutschland – wenn nicht Millionen", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Pohl in seiner Urteilsbegründung: "Die haben alle eine Macke, aber das ist dann noch lange keine schwere seelische Abartigkeit."

Pohl ging damit auf die Kritik der Verteidigung ein, das Gericht hätte beim Angeklagten Wilfried R. von einer Persönlichkeitsstörung ausgehen müssen. "Dann hätte er nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags verurteilt werden dürfen", sagte Wahlverteidiger Erol Akbulut nach der Urteilsverkündung. Er will in Revision gehen.

Doch es wird sich nichts mehr daran ändern, dass Wilfried R. sein Gartenreich wohl nie mehr sehen wird. In besonders schweren Fällen kann auch bei Totschlag lebenslange Haft verhängt werden. Richter Pohl zeigte auf, wodurch sich Wilfried R. doch auf dramatische Weise von all den anderen zigtausend nörgelnden Männer unterscheidet – und warum die Schuld so schwer wiegt:

Er tötete gleich drei Menschen.

Seine Tat weist sogar mehrere Mordmerkmale auf: "niedere Beweggründe", "zur Verdeckung einer Straftat", "Heimtücke".

Mindestens 20 Schläge mit äußerster Wucht auf Hals und Kopf wies die Obduktion auf – die Tat war so brutal, dass die Verteidigung im Plädoyer mutmaßte, es könnte einen Mittäter gegeben haben.

Wilfried R. zeigte keine ehrliche Unrechtseinsicht.

Auch wenn es drei Opfer gibt – verurteilt wurde der 66-Jährige wegen Mordes in zwei Fällen. Die Tötung der Eltern, die ihrem dahingemetzelten Sohn zu Hilfe eilten, geschah laut Gericht "in Tateinheit". Oder wie Wilfried R. sich ausdrückt: "Das war ein Abwasch."

Die saloppe Art, mit der der Angeklagte über die Geschehnisse des 22. September 2008 gesprochen hatte, schockierte die als Nebenkläger auftretenden Hinterbliebenen immer wieder. Als er seine drei Opfer am Boden liegen sah, habe er gedacht: "Donnerwetter!" Trotz der grausamen Schilderungen des Rechtsmediziners bezüglich der massiven Schädelverletzungen blieb Wilfried R. bei dieser Behauptung: "Ich dachte, die schlafen jetzt erstmal und haben dann Kopfschmerzen."

Natürlich hatte er keinen Notruf abgesetzt. Mindestens 20 Minuten lang hatten die Lauben-Nachbarn noch gelebt, dann starben alle drei an zentraler Lähmung. Wilfried R. ging nach Hause, schlief gut und empfand – "nichts".

Immerhin: Er würde die Tat gerne ungeschehen machen, hatte der 66-Jährige am ersten Verhandlungstag gesagt. Doch die Zuschauer hatten einen ganz anderen Eindruck: Wilfried R. könnte gar stolz auf seine Tat sein. Wie kann das sein?

Sein Vater war alkoholabhängig und schlug ihn sowie die tablettenabhängige Mutter. Der Vater und der ebenfalls saufende Bruder starben in Folge ihrer Sucht, die Mutter nahm sich das Leben. Wilfried R. sehnte sich nach geordneten Verhältnissen, die es in seiner Familie nicht gab. Er fand sie im VW-Werk, in dem er 40 Jahre arbeitete und bald große Maschinen bedienen durfte.

Die Eskalation in der Kleingartenanlage, die seit mehr als 100 Jahren in Familienbesitz ist, begann vor fünf Jahren – und sie fällt mit zwei Ereignissen zusammen: Wilfried R. war in Rente gegangen, und er verlor krankheitsbedingt seine Manneskraft. Seine Unzufriedenheit und seinen Kontrollwahn bekamen nun die Kleingarten-Nachbarn in voller Härte zu spüren.

Wilfried R. wurde zum lebendigen Beispiel dafür, wie Eigentum belasten kann. Statt den Ruhestand im Grünen zu genießen, wurde er zum Lauben-Tyrann, verbot die Zufahrt zu den Parzellen, versperrte die Anlage mit einem großen Tor, zeigte Falschparker an, legte so viele Zweige auf den Weg, dass man nicht einmal mehr mit dem Fahrrad darüber fahren konnte, verbat das Brombeer-Pflücken...

Überraschend schrieb Richter Pohl gestern dem Angeklagten eine Tat zu, die ihm 2005 nicht nachgewiesen worden war: "Die Kammer ist sich sicher, dass er die drei Gartenhäuser anzündete." Es waren ausgerechnet die Lauben der Familien, mit denen sich Wilfried R. unversöhnlich überworfen hatte. Auch Autoreifen wurden aufgestochen, es gab unzählige Anzeigen und erste Handgreiflichkeiten. Wilfried R. war verbittert, weil die Verfahren gegen die anderen immer eingestellt wurden.

Dass die Kleingarten-Nachbarn hartnäckig dagegen hielten, zum Beispiel Reisig-Zweige in den Garten des Angeklagten warfen, hielt der Richter ihnen gestern vor. Jene, die die Bluttat überlebt haben, seien sich ihres Beitrags zur Eskalation wohl gar nicht recht bewusst, mutmaßte Pohl in seiner Urteilsbegründung.

So kam es dazu, dass ein Kleingärtner an einem Samstag im September einen Reisig-Haufen vor dem Gartentor des Angeklagten abkippte – er habe den penetranten Aufpasser piesacken wollen, gestand dieser im Zeugenstand. Fälschlich glaubte Wilfried R., dass die Familie diese Frechheit begangen hatte, die er mit einem Knüppel zwei Tage später auslöschte.

Es war ein eigentlich lächerlicher Irrtum, der eine unheilvolle Dynamik in die Konfrontation brachte. Wilfried R. hatte mehrfach angekündigt, dass er einmal ernst machen würde. Zu seinem Sohn, mit dem er sich wegen des Kleingarten-Zoffs ebenfalls zeitweise überwarf, sagte er über die späteren Opfer: "Die reizen mich bis aufs Blut – irgendwann vergesse ich mich und schlage sie alle tot." Am 22. September war es so weit, er machte alle seine Drohungen war. Diesmal hatte keiner Widerworte. Und genau das mag ihm den Stolz und die Genugtuung bereiten, die sein hochgerecktes Kinn und die vorgestreckte Brust im Prozess vermittelten.

Immer hatte er rumgemeckert, und keiner hatte auf seine Kommandos gehört. Manch einer hatte sich gar lustig gemacht. Im Gerichtssaal endlich ging es nur um ihn: Drei Richter und zwei Schöffen sowie Zuschauer und Journalisten hörten ihm zu. Wilfried R. war am vierten, fünften Verhandlungstag enttäuscht, als keine Kameras mehr auf ihn gerichtet waren.

Es ging nicht mehr darum, sich gut zu verteidigen. Mit seinem Pflichtverteidiger sprach er ja nicht einmal mehr. Es ging um den letzten großen Auftritt des Generals, als der er sich in Abgrenzung zu den "Stoppelhopsern" bezeichnet hatte. Um 12.30 Uhr hieß es: "Abtreten!"

Freitag, 08.05.2009
Quelle: http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/10287733/menuid/472005

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