"Gesetze der Bundesrepublik gelten für mich nicht"
68-jähriger Rolf Bühmann aus Edemissen ist häufig vor Gericht – zuletzt wegen seines "Reichsführerscheins"
Wie ein Getriebener durchwühlt Rolf Bühmann die Aktenstapel in einem Zimmer seines Gehöfts nach seiner Ernennungsurkunde zum "Ministerialdirektor im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft". Doch halt. Bevor er die Urkunde vorzeigt, holt er einen schwarzen Stift, übermalt akribisch das Hakenkreuz im Reichsadler.
Preußische Gründlichkeit? Naja. Zumindest ohne die Inbrunst, mit der Bühmann ansonsten für das Deutsche Reich einsteht. Nur unwillig unterwirft sich der 68 Jahre alte Agraringenieur aus der Gemeinde Edemissen, Kreis Peine, in diesem Punkt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland: Das Hakenkreuz ist seit Ende des Nationalsozialismus ein verfassungsfeindliches Symbol und als solches verboten.
Unkommentiert lässt Bühmann das jedoch nicht: "Das Hoheitszeichen des Reiches enthält das Hakenkreuz, das leider auch die NSDAP später verwendet hat. Wir sind aber Preußen, mit Nazis haben wir nichts am Hut." Und mit einer gewissen empathischen Genugtuung fügt er an: "Eigentlich darf man Hoheitszeichen nicht verfälschen. Ich habe aber mit den Behörden der Bundesrepublik abgemacht, dass ich dafür nicht angezeigt werde."
Bis 1988 war Rolf Bühmann ein "Mann der Mitte" – so sagt er über sich selbst. Doch das Leben habe ihn verändert: "Wir sind ein korrupter Staat, eine Scheindemokratie." Das brachte ihn zunächst zu den Republikanern. "Nach 10 Monaten war Ende, das war ja derselbe Sumpf."
Heute fühlt sich der Mann als "Sonderbotschafter des Deutschen Reiches und als Exterritorialer innerhalb der vereinigten Wirtschaftsgebiete der BRD". Er ist der festen Überzeugung, der Staat Deutschland bestehe ununterbrochen seit 1871, und die Bundesrepublik sei 1949 nicht als freier souveräner Staat gegründet worden. Es gebe lediglich die Erklärung der Vereinten Nationen, man möge Frieden mit dem Deutschen Reich schließen, was bisher nicht geschehen sei. Damit unterliege er auch nicht den Gesetzen sowie der Gerichtsbarkeit unserer Bundesrepublik – eine Rechtsauffassung, mit der er selbstverständlich regelmäßig gegen die Wand fährt.
Kaum eine Behörde von Peine bis Braunschweig und Hildesheim kennt ihn nicht, "Herrn B. aus E". Regelmäßig bekommt er zu hören, dass weder ein preußischer Staat noch eine deutsche Reichsregierung existiere, die in irgendeiner Weise legitimiert wäre, Personen mit dem Status eines Diplomaten oder konsularischen Vertreters auszustatten.
Torsten Baumgarten, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, ist schon mal deutlicher geworden: "Sie befinden sich juristisch völlig auf dem Holzweg." Ein anderer Gesetzeshüter habe ihn sogar mal, so erzählt Bühmann von sich aus, zum Psychiater geschickt. Er grient, kommentiert lapidar: "Ich habe starke Nerven."
Und weiter: "Ich fahre nicht bei Rot über die Ampel und stelle mich nicht auf Frauenparkplätze, ich bin ja kein Flegel." Aber wenn auf einer Straße niemand fahre, gebe er eben Gas.
Auf 18 Punkte in Flensburg hat er es so gebracht – Führerschein ade. Auch das ficht Bühmann, blauäugig, wie er nun mal ist, nicht an. Im Reichsjargon konstatiert er: "Im Regierungsbezirk Hildesheim fahre ich nicht. Ansonsten schon. Ich habe doch meinen Reichsführerschein."
Dieser Reichsführerschein sieht aus wie unsere alten, lappigen, grauen Führerscheine. Aussteller ist aber "der Landrat des Landkreises Peine in der preußischen Provinz Hannover". Der Stempel zeigt wieder den Reichsadler.
Noch im Februar dieses Jahres hat der Landkreis erfolgreich vor dem Amtsgericht Peine auf Unterlassung geklagt. Kreissprecherin Katja Schröder: "Es wurde dem Mann gerichtlich verboten, solche Stempel des Landkreises zu verwenden." Dagegen habe er jedoch bereits wieder verstoßen, so dass der Landkreis nun beim Amtsgericht ein Ordnungsgeld oder ersatzweise Ordnungshaft beantragt hat.
Das Verwaltungsgericht hat zuletzt im Juli ein Verfahren in Sachen Führerschein entschieden. Sprecher Baumgarten: "Es gab einen Eilantrag des Herrn B., seinen Reichsführerschein anzuerkennen – das hat das Gericht ohne mündliche Verhandlung als unzulässig abgelehnt."
Ob Bühmann von der ihm verschmähten Bundesrepublik Geld einstreicht, Rente beispielsweise? Er sagt nein. Sagt, er bekomme Geld vom Reich. Da gebe es Konten. Außerdem sei er als Schuldnerberater unterwegs. "Ich helfe, wo ich kann. Menschen, die mit dem Staat nicht zurecht kommen." So hat übrigens auch eine bundesweit tätige "Justitia – Rechtberatung" ihren Sitz just an seinem Wohnort in Edemissen. Über die mag sich Bühmann jedoch nicht so recht auslassen.
Gegen Ausländer habe er grundsätzlich nichts, betont der Edemisser. Allerdings könne man als Deutscher nicht mit einer jungen Türkin schlafen, ohne sofort die Familie im Nacken zu haben. Für Bühmann ist damit klar: "Integration ist eine Einbahnstraße." Er selbst habe vor einigen Jahren eine blutjunge Polin kennengelernt, woran seine Ehe kaputt gegangen sei. Heute lebt er mit einer noch jüngeren Frau aus Litauen zusammen. Dazu sein Kommentar in Macho-Manier: "Müntefering mit seiner Freundin ist nichts gegen mich."
Rolf Bühmann ist kein Einzelfall, diverse "Reichsangehörige" sind bundesweit organisiert. Auch Historiker wissen um diese Leute. Sie sind für sie aber kein Thema. Ute Daniel, Professorin an der TU Braunschweig: "Es gibt viele verrückte Behauptungen in der Geschichte. Das ist die reinste Freak-Show. Kein Mensch aber hat Interesse daran."
Und so sei auch der Glaube an die Existenz eines Deutschen Reiches nichts weiter als eine Zwangsvorstellung: "Das Reich müsste sich ja irgendwie institutionell abbilden lassen – und was soll das sein?"
FAKTEN:
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat im Jahr 2007 eine Grundsatzentscheidung getroffen – Aktenzeichen 6 B 413/06, Seite 8 bis 13.
Bei dem Fall ging es um eine Person aus dem Landkreis Goslar.
Im Internet nachzulesen auf www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp" unter "Aktenzeichen".













