Gebauer legt Berufung ein
Entlassener Mitarbeiter klagt vor Landesarbeitsgericht – Staatsanwaltschaft in der Konzern-Zentrale
Für den Anwalt des entlassenen VW-Mitarbeiters Klaus-Joachim Gebauer war die Aktion der Staatsanwaltschaft gestern klar: "Die hatten doch einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in der Tasche", zeigte sich Wolfgang Kubicki überzeugt.
Auf dieses Instrument habe man nicht zurückgreifen müssen, versicherte hingegen Joachim Geyer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig. "Wir haben bei Volkswagen offene Türen vorgefunden. Man war sehr kooperativ." Unterlagen seien nach dem Besuch in der Konzern-Zentrale nicht mitgenommen worden.
Kubicki schließt nicht aus, dass die Aussage des Ex-Skoda-Personalmanagers Helmuth Schuster bei der Staatsanwaltschaft zu der Aktion in der VW-Zentrale geführt haben könnte. "Der war deutlich näher dran am Ort des Geschehens." Gegen Schuster ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs und Untreue.
Kubickis Mandant Gebauer habe den Ermittlern in seiner letzten Vernehmung im Dezember 2005 lediglich über einige Reisen berichtet. Gebauer war im Zentrum der Affäre tätig gewesen. Für die Staatsanwaltschaft ist er deshalb nicht nur Beschuldigter, sondern zugleich ernst zu nehmende Quelle von Informationen.
Gebauer kämpft derweil in nächster Instanz gegen seine Kündigung durch VW im Sommer 2005. Zunächst hatte er vor dem Arbeitsgericht Braunschweig geklagt – erfolglos. Gegen das Urteil, das ihm am 12. Dezember schriftlich zugestellt wurde, hat sein Anwalt Kubicki jetzt vor dem Landesarbeitsgericht in Hannover Berufung eingelegt – am 11. Januar und damit einen Tag vor Ablauf der Frist. Das bestätigte der Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts, Jürgen Dierking, unserer Zeitung.
Eine inhaltliche Begründung für die Berufung liegt dem Gericht noch nicht vor. Kubicki hat von vornherein eine Verlängerung beantragt, so dass die Begründung erst am 13. März 2006 beim Landesarbeitsgericht vorliegen muss. Das Verfahren kann sich bis August hinziehen.
Kubicki zeigte sich gestern kämpferisch: "Ich kann mittlerweile Sachverhalte intensiver belegen als vorher." Den voraussichtlichen Umfang der Begründung bezifferte er auf 60 bis 80 Seiten. "VW hat ja viele Vorwürfe erhoben. Jedem einzelnen muss man entgegentreten."
CHRONIK:
25. Juni 2005: In Medien tauchen erste Berichte über eine Schmiergeld-Affäre beim VW-Konzern auf.
28. Juni: VW erstattet Anzeige gegen Ex-Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster wegen Betrugs und Untreue. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
30. Juni: Der Chef des Gesamtbetriebsrats bei VW, Klaus Volkert (62), tritt zurück.
1. Juli: VW stellt Strafanzeige gegen Ex-Personalmitarbeiter Klaus Joachim Gebauer. Die Staatsanwälte ermitteln. Wirtschaftsprüfer sollen die Affäre untersuchen.
5. Juli: Volkert räumt ein, an der Firma F-Bel beteiligt gewesen zu sein.
6. Juli: Bernd Osterloh wird zum Nachfolger Volkerts gewählt.
8. Juli: Personalvorstand Peter Hartz bietet dem VW-Aufsichtsrat seinen Rücktritt an.
13. Juli: Das Präsidium des VW-Aufsichtsrates nimmt das Rücktrittsangebot von Hartz an.
20. August: Ex-Gesamtbetriebsratschef Klaus Volkert lässt sich bis Ende November freistellen, geht dann in den Ruhestand.
28. September: Peter Hartz wird von der Staatsanwaltschaft befragt.
6. Oktober: Ex-Personalmitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer wird erstmals von der Staatsanwaltschaft zu angeblichen Luxus- und Lustreisen von VW-Managern und Betriebsräten befragt.
7. Oktober: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen Peter Hartz. Seine Büros bei VW werden durchsucht, Beweismaterial sichergestellt.
10. Oktober: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den SPD-Abgeordneten Günther Lenz: Verdacht auf Beihilfe zur Untreue.
12. Oktober: Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue.
17. November: Das Arbeitsgericht Braunschweig weist die Kündigungsschutzklage Gebauers gegen Volkswagen ab.
11. Januar 2006 : Gebauer legt gegen das Urteil Berufung ein.













