"Droht hier ein neuer Justiz-Skandal?"
Experten kritisieren "Schnellverfahren" ohne Zeugen und befürchten Schaden für Rechtsfrieden, wenn "mit zweierlei Maß gemessen wird"
Der Konstanzer Rechts-Professor Bernd Rüthers ist einer der renommiertesten deutschen Fachleute für Arbeitsrecht und die Justiz im Vergleich politischer Systeme. In der aktuellen Ausgabe der "Neuen Juristischen Wochenschrift", die in zwei Wochen erscheint, fragt er vor dem Hintergrund des Hartz-Prozesses: "Droht hier ein neuer Justiz-Skandal und Vertrauensverlust der deutschen Justiz?"
Unsere Zeitung sprach darüber mit Bernd Rüthers und befragte weitere Fachleute.
"Es wäre ein Skandal, wenn es zutreffen sollte, dass der Strafprozess gegen Hartz aufgrund eines Deals zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft in einem zweitägigen, zeugenlosen Schnellverfahren abgewickelt werden und mit einer vereinbarten Bewährungsstrafe enden würde", sagte Rüthers unserer Zeitung.
Dadurch, so Rüthers, "würde die Zeugenbefragung der übrigen bei VW vielleicht mitverantwortlichen Personen verhindert". Als solche nannte Rüthers den Aufsichtsrats-Vorsitzenden Ferdinand Piech, den IG-Metall-Vorsitzenden Jürgen Peters und Betriebsräte. Rüthers: "Das würde das Vertrauen der Belegschaft und der Gesellschaft in die Rechtsstaatlichkeit der Justiz nachhaltig gefährden können."
Rückendeckung erhält die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hingegen von dem Kieler Rechtsanwalt Wolfgang Kubicki. Der FDP-Politiker ist Anwalt des im Zuge der VW-Affäre von VW fristlos entlassenen Personal-Managers Klaus-Joachim Gebauer.
"Die Absprache ist nicht rechtswidrig, sondern sogar angemessen in einem Verfahren von dieser Größenordnung", erklärte Kubicki gegenüber unserer Zeitung.
Die Hartz-Treffen mit Prostituierten fielen strafrechtlich kaum ins Gewicht im Vergleich mit der Praxis der Sonderzahlungen an den Betriebsrats-Vorsitzenden Klaus Volkert und den Zahlungen an die Volkert-Geliebte Barros.
Doch im Zusammenhang mit dem "Zeit"-Interview (siehe oben) schränkt Kubicki ein: "Es ist allerdings fragwürdig, dass die Staatsanwaltschaft eine Verbindung zwischen dem Geständnis von Hartz einerseits und dem Verzicht auf die Erörterung der Huren-Geschichten andererseits herstellt." Das sei unklug gewesen.
Kubicki: "Dies ist ein handwerklicher Fehler, der deshalb überrascht, weil die bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchaus professionell waren."
Wir baten den Berliner Medienrechtler Prof. Johannes Weberling um eine Analyse. Zunächst machte auch Weberling klar, dass nach dem Opportunitäts-Prinzip bei komplexen Sachverhalten Absprachen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung üblich und auch nicht zu beanstanden seien.
Im Fall des Hartz-Prozesses lägen die Dinge jedoch anders. "Hier kommt ein ungutes Gefühl auf, wenn Dinge unter den Tisch fallen, für die ein normaler Bürger angeklagt würde. Ich halte das für problematisch auch im Sinne des Rechtsfriedens", sagte Weberling.
Der Prozess gegen den Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz sei eben ein Verfahren, auf das ganz genau geschaut werde. Da sei es verheerend, wenn der Eindruck aufkommen könne, es werde mit zweierlei Maß gemessen. Allein das mögliche "Geschmäckle", hier könne ein Angeklagter aus möglicherweise staatspolitischen oder parteipolitischen und nicht juristischen Erwägungen geschont werden, bereite ihm Bauchschmerzen.
Ins gleiche Horn stößt der Konstanzer Rechts-Professor Rüthers. Die "Neue Juristische Wochenschrift" gilt als das juristische Fachblatt in Deutschland. Es wird von Staatsanwälten und Richtern gelesen und von Rechtsanwälten herausgegeben. Dort schreibt Rüthers: Bei einem "Schnellverfahren" ohne "geschehensnahe Zeugen" drohe Schaden für die Justiz.











