Richter erlauben Neonazi-Vereinsgründung
NPD-Vizechef erfolgreich mit Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
WOLFSBURG. Die Stadt Wolfsburg hat gestern am späten Abend das juristische Tauziehen mit dem NPD-Vizechef und Anwalt Jürgen Rieger verloren.
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschied im Eilverfahren, dass die städtische Verfügung gegen die Gründung des KdF-Museumsvereins unzulässig sei. Dies bestätigte Stadtrat Werner Borcherding gegenüber unserer Zeitung.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Nachmittag in einer Eilentscheidung, dessen Mandantin eine Wolfsburger Geschäftsfrau ist, auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutz im Wesentlichen abgewiesen. Dagegen legte Rieger Beschwerde beim OVG ein.
Die Erbbauberechtigte will ihr Möbelhaus der NPD überlassen, die dort zunächst angekündigt hatte, ein Museum zur Verherrlichung der Naziorganisation "Kraft durch Freude" zu errichten. Die Rechtsextremisten wollen heute um 15 Uhr im Möbelhaus den Museumsverein gründen. Die Stadt Wolfsburg sah in diesem Treffen bereits eine Vorbereitung zur Errichtung des Museums, das laut Baurecht in dem Gebäude nicht rechtmäßig ist, und hatte deshalb das Neonazi-Treffen untersagt.
Das OVG hatte Anhaltspunkte, dass im Möbelhaus baurechtswidrige Zustände vorliegen könnten. Das zitiert Borcherding aus der Urteilsbegründung – tatsächlich gäbe es wohl keine Vorbereitung für einen Umbau oder die Ausstellung von Exponaten. Mit ihren ersten Ankündigungen zum Museum hätten die Rechten den Mund zu voll genommen. Am Ende geht es nur um eine Vereinsgründung im Rahmen privaten Versammlung. Ein Verbot könnte ein Grundrechtsverletzung darstellen. "Das Gericht sagt aber auch, wenn es baurechtliche Veränderung im Möbelhaus gibt, dass wir dazu befugt sind, sofort dagegen vorzugehen. Wir werden das ganz genau beobachten", sagt Borcherding.











