Museumsplan verstößt gegen die Verfassung
Jurist Bernd Rebe kritisiert Landesregierung
BRAUNSCHWEIG. Dass Niedersachsens Kulturminister Lutz Stratmann das Braunschweigische Landesmuseum einer neuen Behörde unterordnen will, halten zahlreiche Braunschweiger Bürger und Abgeordnete aller Parteien für verfassungswidrig. Bei der Fusion des Landes Braunschweig mit Oldenburg, Hannover und Schaumburg-Lippe zum Flächenland Niedersachsen wurde deren Kultureinrichtungen in der Landesverfassung höchster Schutz zugesichert.
Während Stratmann und Ministerpräsident Christian Wulff betonen, die Eigenständigkeit des Hauses sei auch in der neuen Struktur gegeben, bestätigt der Jurist Bernd Rebe, langjähriger Präsident der TU Braunschweig, die Auffassung der protestierenden Braunschweiger.
"Man muss unterscheiden zwischen der politisch-organisatorischen Zweckmäßigkeit, der Art wie die Reform durchgesetzt werden soll, und der Verfassungsgemäßheit", erklärt er. In allen drei Punkten gibt er der Landesregierung schlechte Noten.
"Eine bürokratische Zwischenebene zwischen Minister und Museum ist immer von übel. Weil sie selbst wenig entscheiden kann, drangsaliert sie ihre untergeordneten Behörden, um ihre Berechtigung zu beweisen. Die Aufgabenstellung eines Landesmuseums ist auch eine völlig andere, als die einer Denkmalpflegebehörde, warum also die beiden zusammenfassen?", so Rebe.
Die ganze Umwandlung mit einer Pressemitteilung einzuleiten, von der die Museumsleiter selbst erst am Morgen erfahren haben, sei ungeheuerlich. Der Sachverstand vor Ort sei offenbar nicht erwünscht gewesen, befindet Rebe. Man habe den Eindruck einer Geheimaktion. In jedem Fall bedürfe es für solch bedeutende Umstrukturierung eines Gesetzentwurfes.
Und ein solcher Gesetzentwurf hätte, sagt Bernd Rebe, vor der Verfassung keinen guten Stand. "An den bestehenden Kultureinrichtungen des alten Landes darf überhaupt nur gerührt werden, wenn die Reform das ganze Land betrifft und diese notwendig ist. Notwendig ist sie, so umstritten wie sie jetzt schon ist, keineswegs. Und sie betrifft auch nicht das ganze Land, da offenbar nur das Braunschweigische Landesmuseum in eine neue Behörde integriert werden soll, Hannover und Oldenburg nicht."
Nach Rebes Einschätzung müsste eine Landtagsfraktion oder die Stadt Braunschweig vor dem Verfassungsgericht die braunschweigischen Interessen vertreten, da Niedersachsen als Rechtsnachfolger des braunschweigischen Landes mit sich selbst in Konflikt stünde.













