Staatsanwaltschaft befasst sich mit Asse
Nach Bericht über Erkrankung "gesonderte Vorermittlungen"
WOLFENBÜTTEL. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat nach dem Bericht unserer Zeitung über die Leukämieerkrankung eines früheren Asse-Mitarbeiters Vorermittlungen eingeleitet. "Wir haben einen gesonderten Vorermittlungsvorgang angelegt", sagte Sprecher Klaus Ziehe unserer Zeitung. Dabei werde geprüft, ob ein Anfangsverdacht auf vorsätzliche Körperverletzung bestehe.
Der frühere Asse-Mitarbeiter, bei dem 1999 Leukämie festgestellt worden war, führt seine Erkrankung auf einen unzureichenden Strahlenschutz in dem Bergwerk zurück. Dort lagern rund 126 000 Fässer mit Atommüll. Der frühere Betreiber, das Helmholtz-Zentrum München, hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz, seit Januar neuer Betreiber des Atommülllagers, hat nach Angaben eines Sprechers beim Strahlenschutz "einiges geändert". So seien die kritischen Bereiche genauer ausgewiesen, zudem seien weitere stationäre Kontaminationsmessgeräte angeschafft worden. "Alle Besucher bekommen Personendosimeter", sagte Sprecher Florian Emrich. Weiterhin kommen laut BfS keine Besuchergruppen mehr in die Asse, sondern lediglich "Fachbesucher".
"Ich fordere die Regierung auf, den Vorwürfen des ehemaligen Asse-Mitarbeiters nachzugehen und die Aufklärung der Vorgänge vorbehaltlos zu unterstützen", erklärte gestern die Grünen-Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl.
"Nach uns vorliegenden Unterlagen wurde bereits 1988 durch das Helmholtz-Zentrum eine radioaktive Belastung durch Tritium in Höhe von 3 Millionen Becquerel vor der Kammer 12 in Asse II gemessen. Damit wäre die Freigrenze der Strahlenschutzverordnung von 1989 um mehr als das 20-fache überschritten worden", so Kotting-Uhl.
Nach eigener Aussage habe der an Leukämie erkrankte Mitarbeiter Lauge abtransportieren müssen, von der nach jetzigem Erkenntnisstand nicht ausgeschlossen werden könne, dass es sich um die stark radioaktive Lauge handelte.
"Hätten sich die Verantwortlichen an die Vorschriften gehalten, wäre der Umgang mit der Lauge genehmigungspflichtig gewesen. Dann hätten sie auch darlegen müssen, wie die Mitarbeiter vor der radioaktiven Lauge geschützt werden können. Diese Pflicht hat der ehemalige Betreiber offenbar in eklatanter Weise vernachlässigt", so die Grüne.
Geklärt werden müsse zudem der Vorwurf, dass auch weitere Mitarbeiter nicht mit Dosimetern ausgestattet gewesen seien. Der damalige Betreiber hat diese Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Eine frühere Strafanzeige des Grünen Stefan Wenzel hatte bereits zu Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft geführt. Das Verfahren war aber eingestellt worden.













